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Neues Jugendschutzgesetz seit gestern in Kraft
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03.07.2008 um 18:03 Uhr
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Neues Jugendschutzgesetz seit gestern in Kraft "Jugendschutz wird deutlich verbessert: Klares Signal auf den ersten Blick" - mit diesen Worten hat Bundesfamilienministerin Dr. Urusula von der Leyen die neue Gesetzesänderung des Jugendschutzgesetzes kommentiert, welches seit dem gestrigen 1. Juli 2008 in Kraft ist. Durch die unten aufgelistete Änderungen im Jugendschutzgesetz ( JuSchG ) erhofft sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein besseren Schutz für Kinder und Jugendliche in Bezug auf gewaltdarstellende und gewaltbeherrschte mediale Träger, besonders Computerspiele. Mit dieser Änderung wurden neue Indizierungskriterien hinzugefügt und bestehende präzisiert. Außerdem ist die Größe der Hinweislogos der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ( FSK ) sowie der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ( USK ) gesetzlich bestimmt. Diese Änderungen sollen folgendes, Zitat, erreichen: "Mit dem Gesetz werden zur Verbesserung des effektiven Jugendmedienschutzes in der Praxis folgende Maßnahmen ergriffen: Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Trägermedien, die kraft Gesetzes indiziert sind, wird im Hinblick auf Gewaltdarstellungen erweitert. Dies betrifft Trägermedien, die "besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten, die das Geschehen beherrschen". Die im Gesetz genannten Indizierungskriterien in Bezug auf mediale Gewaltdarstellungen werden erweitert und präzisiert: Es wird durch den Gesetzgeber klargestellt, dass "Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird" jugendgefährdend sind und von der Bundesprüfstelle in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden sollen. Die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle werden gesetzlich festgeschrieben." Zurück |
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