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Call of Duty: Black Ops – AT-Version wird nicht beschlagnahmt
Call of Duty
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29.01.2011 um 07:00 Uhr
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Ende November nahm die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die komplett ungeschnittene, deutschsprachige AT-Version von Call of Duty: Black Ops auf den Index auf. Durch die Eintragung auf den Listenteil B drohte dieser Fassung sogar, in Deutschland beschlagnahmt zu werden. Nun scheint sich das Blatt gewendet zu haben: Wie Gameswelt berichtet, hat die BPjM nun Entwarnung gegeben. Den Informationen zufolge soll ein Gericht keine strafrechtliche Relevanz erkannt haben – daraufhin wurde das Spiel in die “A-Liste” eingetragen, was eine Indizierung bedeutet. Die deutsche, ab 18 Jahren freigegebene und geschnitte Version mit USK-Kennzeichen ist von dieser Indizierung nicht betroffen. Zurück |
| Quelle: gameswelt.de |
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