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Kritik am "Killerspiel-Verbot"
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07.02.2008 um 13:02 Uhr
Fachgremien des Bundesrates sehen noch Überarbeitungsbedarf am umstrittenen Entwurf der Bundesregierung für eine erste Änderung des Jugendschutzgesetzes. Der Wirtschaftsausschuss der Länderkammer etwa fordert, die geplante Ausweitung der automatisch gesetzlich indizierten Computerspiele und "Trägermedien" zu prüfen. Das mit dem Vorstoß verfolgte Ziel, die Verbreitung extremer Gewaltdarstellungen stärker zu begrenzen, sei zwar begrüßenswert, heißt es in den Empfehlungen für eine Stellungnahme der Länderchefs. Es sei aber fraglich, ob es dazu tatsächlich eines gesetzlichen Indizierungstatbestands bedürfe.

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Laut dem Regierungsvorhaben sollen diejenigen Spiele mit "weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt werden, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen".
Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten.
Die Wirtschaftspolitiker haben sich nun aber der Kritik der Branchenvereinigung Bitkom angeschlossen, wonach die neu aufgeführten Kriterien "sehr interpretationsfähige und durch das subjektive Empfinden geprägte Begrifflichkeiten" seien.
Diese würden in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.
Daher sollte überprüft werden, ob nicht mit der Erweiterung der Indizierungskriterien für die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) eine "ausreichende und verhältnismäßige Lösung erreicht werden kann".





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